Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen …
Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge und Transporte. Vom Fahrverbot sind die nachfolgend genannten Fahrzeuge und Transporte grundsätzlich ausgenommen. Das bedeutet, dass diese an Sonn- und Feiertagen auch ohne Ausnahmegenehmigung erlaubt sind. Fahrzeuge: Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen